Ziele

Rechtsgrundlage

Bis 2010 führten nur einzelne Thuner Schulen einen institutionalisierten Elternrat bzw. Elternforen, die den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule im Interesse der Kinder fördern soll. Da der Kanton eine kommunale Regelung zur Elternpartizipation empfiehlt, hat der Thuner Gemeinderat die entsprechenden Voraussetzungen in Form einer Verordnung mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 313 vom 27. Mai 2010 geschaffen. Diese Verordnung trat auf den 1. August 2010 in Kraft.

 

Mit der Verordnung wurde ein übergeordneter Rahmen für eine einheitliche Ausgestaltung der Elternpartizipation an allen Thuner Volksschulen und Kindergärten definiert. Damit erfüllt der Gemeinderat die Vorgaben für die Elternmitwirkung gemäss kantonalem Volksschulgesetz und städtischem Bildungsreglement bzw. -verordnung.

 

 

Die Elternpartizipation bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern, gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch und stärkt den partnerschaftlichen Umgang. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind stärken und seinem Wohl und Interesse dienen.

Wir wollen ...

  • die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule stärken;
  • den regelmässigen Informationsaustausch gewährleisten;
  • die Diskussion über Vorschläge zwischen Gemeinde, Schule und Eltern fördern;
  • den partnerschaftlichen Umgang zwischen Schule und Eltern stärken;
  • das Potential der Eltern nutzen;
  • den Eltern eine Stimme geben und
  • uns für das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler einsetzen.

Was macht der Elternrat nicht?

Der Elternrat hat Grenzen. Aspekte der schulischen Entwicklung und des Verhaltens des einzelnen Kindes sind nicht Gegenstand der Elternpartizipation. Anlaufstelle bei derartigen Themen ist die Lehrperson und/oder die Schulleitung.