schuleMITeltern - Elternmitwirkung

Der Berufsverband Bildung Bern hat den Leitfaden WERWIEWAS. schuleMITeltern zur Zusammenarbeit von Schule und Eltern entwickelt. Wo sollen Eltern mitreden? Wo mitbestimmen? Wo zählt die Schule auf ihre Mitarbeit, wo darauf, dass sie Verantwortung tragen und mittragen? Und in welchen Bereichen liegen die Verantwortlichkeiten allein auf Seiten der Schule?

 

Der Leitfaden zeigt in welchen Bereichen die Eltern eine Mitsprache, Mitarbeit, Mitbestimmung und Mitverantwortung haben sowie welche Rechte ihnen zustehen und welche Verantwortung der Schule zukommt. Er hilft, die Elternmitwirkung gewinnbringend zu gestalten. Im Umsetzungskonzept zur Elternpartizipation der Primarschulen und Kindergärten Schönau/Hohmad werden die Zuständigkeiten des Elternrats diesbezüglich präzisiert. Um Verwirrung zu vermeiden, würde ich glaub nur die Bereiche explizit nennen, bei denen der Elternrat gem. SL auch wirklich mitreden soll/darf.

Verantwortung der Schule: hier ist die Schule alleinverantwortlich

Als Elternrat nehmen wir eine wichtige Rolle in der Mitsprache und der Mitarbeit ein. Verantwortung der Schule: hier ist die Schule alleinverantwortlich Schulleitung und Lehrpersonen treffen pädagogisch-didaktische Entscheidungen. Sie sind die dafür ausgebildeten Fachleute. Lehrpersonen setzen den Lehrplan gemäss den gesetzlichen Vorgaben, respektive den politischen Entscheidungen um. Sie müssen den Unterricht den beschlossenen Reformen immer wieder anpassen und weiterentwickeln. 

  • Pädagogisch-didaktische Entscheidungen
  • Lehrplan umsetzen, unterrichten
  • Stundenplangestaltung
  • Wahl von Lehrmitteln
  • Anzahl Klassen und Klassenzuteilungen